Grundlage unserer Honorarabrechnungen ist die verbindlich vorgeschriebene Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren werden als Wertgebühr bzw. für bestimmte Tätigkeiten als Zeitgebühr erhoben.

  • Wertgebühr: Maßstab ist der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit gem. Tabelle A bis E der StBVV.
  • Zeitgebühr: Je angefangene halbe Stunde sieht die StBVV einen Gebührenrahmen von 30 bis 70 Euro vor. Wir berechnen für Tätigkeiten mit normalem Schwierigkeitsgrad und üblichem Umfang regelmäßig eine mittlere Gebühr von 50.00 Euro je angefangene halbe Stunde.

Wir legen Wert auf Transparenz!

Unsere Honorarnoten basieren auf detaillierten Leistungsaufzeichnungen, die von Ihnen selbstverständlich eingesehen werden können.

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